Hat die Rechtsprüfung ergeben, dass die Durchsetzung Ihres Anliegens hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, kommt es zum zweiten Schritt:
- Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Gegenseite
- Außergerichtliche Abwehr der gegen Sie gerichteten Ansprüche
- Außergerichtliche Verkehrsunfallregulierung und sonstige Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung
- Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde und der Staatsanwaltschaft insbeondere bei Verkehrsverstößen