Hat die Rechtsprüfung ergeben, dass die Durchsetzung Ihres Anliegens hinreichend Aussicht auf Erfolg hat, kommt es zum zweiten Schritt:

  • Außergerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber der Gegenseite
  • Außergerichtliche Abwehr der gegen Sie gerichteten Ansprüche
  • Außergerichtliche Verkehrsunfallregulierung und sonstige Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung
  • Korrespondenz mit der Bußgeldbehörde und der Staatsanwaltschaft insbeondere bei Verkehrsverstößen