Sie suchen für Ihr verkehrsrechtliches oder arbeitsrechtliches Problem einen Spezalisten? Wenn Sie sicher gehen wollen, beauftragen Sie für die Lösung Ihres Rechtsproblems einen Fachanwalt. Der Titel eines Fachanwalts wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen und setzt voraus, dass der Rechtsanwalt eine bestimmte Anzahl von Fällen auf dem betrefffenden Rechtsgebiet vorweisen kann, er erfolgreich einen Lehrgang mit Prüfung abgeschlossen hat und er sich jährlich mindestens 15 Stunden fortbildet. Fachanwälte bieten daher ein hohes Maß an Kompetenz in ihrem Fachbereich.

Ich bin Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Schon lange Zeit bin ich auf diesen beiden Rechtsgebieten aktiv.

Auf Nachfrage teile ich Ihnen gerne mit, ob ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten übernehmen kann. Dabei kommt zum Beispiel das Handelsvertreterrecht, das Kaufrecht, das Mietrecht und das Schadensersatzrecht in Betracht. Aufgrund einer dreijährigen abgeschlossenen Ausbildung zum examinierten Krankenpfleger vor dem Studium der Rechtswissenschaften bin ich auch im Arzthaftungsrecht tätig.